Zuchthaus wegen Verbindung zu Botschaften: Edda Schönherz

Schönherz absolvierte in der DDR eine Ausbildung als Journalistin und arbeitete ab Ende der 1960er Jahre als Moderatorin und Ansagerin für das Fernsehen. Im Sommer 1974 suchte sie während eines Urlaubsaufenthaltes in Ungarn die Botschaften der Bundesrepublik, der USA und Großbritanniens dort auf, um sich zu den Möglichkeiten ihrer Ausreise aus der DDR zu informieren. Nach ihrer Rückkehr aus Ungarn führte die Stasi sie am 9. September 1974 aus ihrem Ost-Berliner Haus zur „Klärung eines Sachverhaltes“ in den Komplex zwischen Magdalenenstraße und Alfredstraße zu, mehrere Tage und stundenlange Vernehmungen bis in die Nacht später ordnete ein Richter wegen dringenden Tatverdachts des illegalen Verlassens der DDR Untersuchungshaft an und Schönherz gelangte in die zentralen Untersuchungshaftanstalt I in Berlin-Hohenschönhausen. Dorthin kam sie in einem zum Gefangenentransportwagen umgebauten Kleintransporter der Marke Barkas, in dem sie in der Folge auch zu ihren Besuchsterminen in die zentrale Untersuchungshaftanstalt II nach Berlin-Lichtenberg befördert wurde. Nach mehr als drei Monaten Untersuchungshaft folgte am 23. Dezember 1974 der Verhandlungstermin in ihrer Sache vor dem Stadtbezirksgericht Berlin-Lichtenberg. Wenige Tage vor dem angesetzten Termin sprach sie erstmals ihren Anwalt, der ihr kaum Hoffnung und stattdessen die Aussicht auf eine mehrjährige Haftstrafe machte. Unter Anwesenheit ihrer Stasi-Vernehmer, weniger Schöffen und einer Staatsanwältin verurteilte eine Richterin Schönherz wegen „staatsfeindlicher Verbindungsaufnahme“ zu drei Jahren Zuchthaus. Die ausgesprochene Strafe musste sie – getrennt von ihren beiden Kindern – im Frauengefängnis Hoheneck in Sachsen verbüßen.