Junkerland in Erbenhand? Kontroverse um Bodenreformgrundstücke

Sommer 2022

Videolink

https://youtu.be/3B4iAOSCx6c

 

 

Jahrelang war es unsicher, ob sogenanntes Bodenreformland wirkliches Eigentum von ostdeutschen Familien ist oder nicht. Die Rechtsgelehrten stritten sich, die Finanzbehörden versuchten Land dem Staat einzuheimsen. Eigentlich sollte der Streit erledigt sein. Ist dem wirklich so? Zwei Experten haben sich jahrelang mit dem Thema befasst.

Dazu diskutieren:

 

Gunnar Hamann, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Forschungsprojekt Rechtsfolgen der politischen Repression im vereingten Deutschand an der Europauniversität Frankfurt (Oder) Viadrina.

 

Dr. Thorsten Purps, Rechtsanwalt, Potsdam 

 

Moderation: Dr. Christian Booß, Bürgerkomitee 15. Januar e.V.. Berlin 

 

Ort: Haus 1 Raum 614 Stasi-Gelände-Berlin

Ruschestr. 1

10365 Berlin (U-Bahn-Magdalenenstraße)

 

 

Hintergrund 

Nach dem zweiten Weltkrieg erhielten tausende Ostdeutsche Grundstücke, um auf ihnen Landwirtschaft betreiben zu können. So sollte die Hungerkrise bewältigt und neue Schichten für die Kommunistische Führung gewonnen werden. Doch das Bodeneigentum war eher geliehen als geschenkt, es konnte nur eingeschränkt vererbt und gar nicht verkauft oder verpachtet werden. Erst 1990 änderte sich das Gesetz. Weder die Pauschalregelung des sogenannten „Modrow-Gesetzes“ noch die Regelungen des zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes schafften eine belastbare Lösung der Neubauernproblematik. Das gelang dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 2003. Wie wurde diese Lösung in der Praxis umgesetzt?

 

Kontakt:

Dr. Christian Booß, Bürgerkomitee 1501-Berlin

Bueko-1501_berlin@web.de, 0171-5311140