Verräter oder Erpresste?

Dürfen Zelleninformatoren Haftentschädigung bekommen?

Politische Gefangene, die rehabilitiert wurden, haben seit 1992 einen Anspruch auf Haftentschädigung. Diese wird jedoch im Grundsatz nicht gewährt, wenn der Betreffende mit der Stasi kollaboriert hat. Regelanfragen der Reha-Behörden im Stasiarchiv haben schon manche Haftentschädigung zu nichte gemacht. Doch an diesem schematischen Vorgehen gibt es Kritik. Informanten, die die Stasi in Haft „anwarb“, standen unter extremem Druck. Wie soll man das abwägen.

Das ist eine der Fragen, mit denen sich das Forschungsprojekt „Rechtsfolgen der politischen Verfolgung im vereinigten Deutschland“ an der juristischen Fakultät er Europa-Universität Viadrina beschäftigt.

Es referiert RA'in Natalie Kowalczyk

Kommentar Tobias Wunschik, HUB, Hans-Hermann Lochen, ehemals STÄV und BMJ

Präsenz- und Online Veranstaltung des Aufarbeitungsvereins Bürgerkomitee 15. Januar e.V. auf dem ehemaligen Stasi-Gelände in Berlin-Lichtenberg in Kooperation mit der EUV

Foto. Knastzelle U-Haft Magdalenenstraße

Haus 1, Raum 614 ( Es gelten Corona-Regeln!)

Ruschestr. 103, 10365 Berlin-Lichtenberg (U 5: Magdalenenstr.)

18. August 2021, 18 Uhr  

 

Stream auf youtube

neu!: https://youtu.be/HP2McgeAJtA


Gefördert: Berliner Landeszentrale für politische Bildung