Information 01/17

Protest gegen  die Verweigerung der Stasi-Bunkerbesichtigung durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BiMA)

Berlin,13.1.2017

Das Bürgerkomitee 15. Januar e.V.  protestiert gegen  die Verweigerung der Stasi-Bunkerbesichtigung durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BiMA), die am Jahrestag der Erstürmung der Stasizentrale stattfinden sollte. Die Gründe für das Verbot sind an den Haaren herbeigezogen. Das Verbot steht den erklärten Zielen des Bundes und des Bundestages entgegen, dass auf dem ehemaligen Stasi-Gelände in Berlin Lichtenberg auch durch zivilgesellschaftliche Vereine die Stasi-Aufarbeitung vorangetrieben wird.

Ohnehin weist das ehemalige Stasi-Gelände, das sich in Teilen im Eigentum der öffentlichen Hand befindet, noch Sanierungs- und Gestaltungsdefizite auf, die für die Nutzung als Gedenkstätte und Lernort von nationaler Bedeutung, wie dies von Bundesseite vorgesehen ist, nicht förderlich sind. Durch das Gelände weht noch zu stark der Geist von Erich Mielke.

Das Bürgerkomitee fordert, dass hier nachgebessert wird. Das Haus 1 sollte neben dem Stasi-Museum ein Haus für zivilgesellschaftliche Initiativen werden. Die Bunker auf dem Gelände sollten für Besichtigungen zugänglich gemacht werden.

Der Verein, der aus dem Bürgerkomitee von 1990 hervorgegangen ist, führt am kommenden Sonntag, dem Jahrestag des Sturmes auf die MfS-Zentrale am 15. 1. 1990 Geländeführungen durch und zeigt in Kooperation mit der Bundeszentrale für politische Bildung Filme zur Stasi-Thematik von Spiegel-TV.

Als ein Programmpunkt sollte erstmals einer der Bunker besichtigt werden, die das MfS unter dem Gelände errichtet hat. Dazu wurde schon vor Wochen in 2016 ein Antrag bei der BiMA gestellt, die die Immobilie in Bundesbesitz verwaltet. Die BiMA hat mit Verweis auf bauliche Mängel diese Begehung am 12.1. untersagt, obwohl die Bauaufsicht eine Ausnahmegenehmigung für den 15. 1. erteilt hatte. Eine Beschwerde gegen das Verbot wurde vom Vorstand der BiMA nicht vor dem Termin  bearbeitet.

Die Senatorin für Bauwesen hatte in einer pragmatischen Entscheidung der Bauaufsicht des Bezirkes Lichtberg die Aufgabe übertragen, eine Entscheidung zu fällen. Nach einer Begehung vor Ort am 4.1. hatte die Bauaufsicht Lichtenberg professionelle Auflagen gemacht und Anfang der Woche die Genehmigung für Gruppenbesichtigungen am 1. Januar 2017 erteilt. Die Bunkerteile, die begangen werden sollen, sind nur wenige Meter vom Notausgang entfernt, der Keller hell erleuchtet, die Räumen ähneln eher normalen Kellerräumen als Bunkerräumen im herkömmlichen Sinne. Von daher ist es nicht nachvollziehbar, welche Gefahren bei Kleingruppenbesichtigungen dort eigentlich existieren sollen.

Der Bunker unter dem sogenannten Haus 8, dem Archivgebäude, in dem heute ein großer Teil der Stasi-Unterlagen lagert, war Ende der 1970er Jahre besonders solide gebaut worden. Die Anlage enthielt eine eigene Luft und Wasseraufbereitung, eine Nachrichtenzentrale und diverse Aufenthaltsräume. Er war Teil der aufwändigen Vorbereitungen des MfS für den Kriegs- und Spannungsfall, für den ein weitverzweigtes Bunkernetz geschaffen wurde. Manche MfS-Dienststellen des Ministeriums und der Minister selber verfügten über Ausweichbunker im heutigen Brandenburg.

Am 15. Januar werden um Haus 1 Spiegel-TV-Filme gezeigt, ab 11.30 ist ein Frühschoppen mit dem Stellvertretenden Chefredakteur von Spiegel-TV Thomas Heise, ab 13.30 finden Geländeführungen statt.

 

Für den Vorstand,

Detlef Stein