Kulturausschuss steckt Katze in den Sack

, damit der Bundestag sie kauft
Kulturausschuss will die Jahn-Behörde abwickeln und die Stasi-Akten ins Bundesarchiv geben, obwohl die wichtigsten Fragen ungelöst sind.

Countcown zur Abwicklung der Stasi-Unterlagenbhörde beginnt am 26.Juni.
26.6. 2019

Der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestag hat heute einen Antrag mit den Stimmen der Regierungskoaltion beschlossen, der das Ende der Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen herbei führen soll. Nach Plänen der Koalition soll das Plenum des Bundestages dem Antrag nach der Sommerpause zustimmen, dass die Akten in das Bundesarchiv überführt werden, obwohl es für fast alle wesentlichen Probleme keine Lösung gibt. Eine solche Entschließung des Bundestages ohne das Kleingedruckte zu kennen, wäre nach Auffassung des Aufarbeitungsvereins Bürgerkomitee 15. Januar e.V. fahrlässig und unverantwortlich.
 
Außenstellen in Ostdeutschland hängen in der Luft

Nicht geklärt ist die Zukunft der 12 Außenstellen des BStU. Sie befinden sich in ehemaligen Bezirksstädten der DDR, wo couragierte Bürger im Dezember 1989 die Stasi-Dienststellen besetzten und die Akten sicherten. Nach Vorstellungen der Koalition sollen 7 Außenstellen die Akten weggenommen und in je einer Landesstelle archiviert werden. Welche Orte das sein werden, ist vollkommen unklar. Unklar ist auch das Schicksal der 7 Aussenstellen. Sie sollen Öffentlichkeitsarbeit und politische Bildungsarbeit machen. Das Bundesarchiv hat in einer Anhörung aber schon klar zu erkennen gegeben, dass es sich nicht für politische Bildungsarbeit in der Fläche verantwortlich fühlt. Es fehlt dem Barch auch die nötige Kompetenz. Somit ist die Zukunft der Außenstellen, die gerade in ostdeutschen Regionen mit wenig Aufarbeitungsinitiativen eine wichtige politische Bildungsarbeit leisten, vollkommen ungewiss.
 
Zusammenarbeit mit Aufarbeitungsinstitutionen im Mittelosteuropa ungewiss
Nicht geklärt ist, wie der Arbeitsverbund mit den vergleichbaren Aufarbeitungsinstitutionen in Mittelosteuropa aufrechterhalten werden soll. Die Gauck-Behörde war ein Vorbild für diese Institutionen, eine Abwicklung des BStU lässt nach bisherigen Erfahrungen negative Auswirkungen auf den Aufarbeitungs- und Demokratisierungsprozess in diesen und anderen postdiktatorischen Ländern befürchten.

Ende der Stasi-Forschung
Nicht geklärt ist die Zukunft der Stasiforschung. Der Bundesbeauftragte hat die bisherige Forschungsabteilung einfach zu einer archivwissenschaftlichen Abteilung umdeklariert, um ein Hindernis auf dem Weg zum Bundesarchiv auszuräumen. Damit droht die Stasi-Geheimdienstforschung abgewürgt zu werden, obwohl es viele weiße Flecken gibt und es an keiner Universität eine etablierten Schwerpunkt zur Geheimdienstforschung gibt.

Politisierung der Akten droht
Nicht geklärt sind die rechtlichen Probleme. Der Vorschlag, das Stasi-Unterlagengesetz für den Sonderbestand der Stasi-Akten dem Bundesarchivgesetz anzugliedern, ist nicht durchdacht. Es sind zwei systematisch vollkommen gegensätzliche Gesetze, was auch verfassungsrechtlich bedenklich ist. Bisher hat ein unabhängiger Bundesbeauftagter das Letztentscheidungsrecht darüber, welche Akte „nach draußen“ gegeben werden kann. Künftig würde diese Aufgabe dem Präsidenten des Bundesarchivs zukommen, der als weisungsabhängiger Beamter der Fach- und Rechtsaufsicht des zuständigen Ressorts der Bundesregierung untersteht. Der Streit um die Rechtsauffassung bei der Herausgabe von MfS-Akten von Personen der Zeitgeschichte in den Jahren 2000-2005 hat gezeigt, dass es massive Versuche von Seiten der Regierung gab, auf die Frage der Aktenherausgaben von Personen der Zeitgeschichte Einfluss zu nehmen. In mittelosteuropäischen Staaten, wo es dieses Unabhängigkeit bei der Entscheidung über Aktenzugänglichmachung nicht gibt, wurden die Akten zum Spieball der jeweilige Regierung, die der Versuchung unterlag, die Akten parteipolitisch zu nutzen.
 
Stasi-Überprüfung wird politisiert
Nicht geklärt ist, wie die geplante Fortsetzung der Möglichkeit Stasi-Überprüfungen von Abgeordneten und Mitarbeitern öffentlicher Institutionen, vom Bundesarchiv durchgeführt werden kann. Die Herausgabe von Material an die überprüfende Stelle ist faktisch immer ein Präjudiz, da die Behörde vorab entscheiden muss, ob das vorliegende Material belastend im Sinne des § 6 des StUG ist. Wie diese präjudizierende Entscheidung von einer weisungsabhängigen Behörde vorgenommen werden kann, bleibt eine ungeklärte Frage.
 
Von Koalitionspoltikern im Kulturausschuss wurde im Vorfeld der Eindruck erweckt, der Bundestag habe 2016 für die Überführung der Akten ins Bundesarchiv gestimmt. Dies trifft nicht zu. Der Bundestag hat dem Bundesbeauftragten und dem Präsidenten des Bundesarchives damals nur den Auftrag erteilt, einen Vorschlag vorzulegen. Der Kulturausschuss will diesem Vorschlag jetzt folgen, obwohl alle wichtigen Fragen offen geblieben sind.

Der Antrag behauptet, dass es dem Interesse der Opferverbände entspräche, dass die Stasi-Unterlagenbehörde aufgelöst wird. Aus vielfälitgen Kontakten ist uns demgegenüber bekannt, dass viele der in der DDR politisch Verfolgten und Repressierten keineswegs das vom Ausschuss vorgelegte Konzept begrüßen.

Erklärung des Vorstandes des Aufarbeitungsvereines Bürgerkomitee 15. Januar e.V. Berlin