Warum gibt es die Stasi-Unterlagenbehörde (BStU) ?
Die Stasi hat fast 40 Jahre lang als Handlanger der SED-Diktatur gehandelt und ohne Rücksicht auf Datenschutz und Menschenrechte Daten zu Personen gesammelt.
In der friedlichen Revolution 1989/90 haben die Bürger der DDR durchgesetzt, dass die Stasi ohne Nachfolge aufgelöst und die Akten gesichert werden.
Besonders in der alten Bundesrepublik waren Juristen der Meinung, die Stasi-Akten seien rechtswidrig erhoben worden und diese Daten dürften daher nicht geöffnet und erhalten werden. Die Exekutive der Bundesrepublik begann schon 1990 damit, Protokolle von abgehörten Telefonaten zu vernichten. Die übrigen Akten sollte mit hohen Sicherungen in das Bundesarchiv kommen.
Gegen die Pläne, die Akten ins Bundesarchiv zu geben, gab es heftige Proteste der DDR-Bevölkerung. Die freigewählte Volkskammer stimmte fast einstimmig dagegen. Bürgerrechtler, darunter auch Wolf Biermann, protestierten mit einem Hungerstreik auf dem Stasi-Gelände. Tausende unterschrieben eine Protestresolution des Neuen Forum. Städte und Regionen schickten Protestbriefen an die amtierende DDR-Regierung. Der Vertrag zu deutschen Einigung drohte zu scheitern.
Als Kompromiss handelte der damalige Volkskammerabgeordnete Joachim Gauck mit der Bundesregierung aus, dass die Akten in eine Sonderbehörde unter Leitung eines Ostdeutschen kommen. Sie sollten nach einem Sonderrecht verwahrt und für die Aufarbeitung zugänglich werden.
Ab dem 3. Oktober 1990, existiert eine Sonderbehörde für die Stasi-Unterlagen, damals nach ihrem Leiter "Gauck-Behörde" genannt. Das Stasi-Unterlagengesetz von Ende 1991 regelte den Aktenzugang. Das Stasi-Unterlagengesetz ist k e i n Archivgesetz, sondern orientiert sich am Datenschutzgesetz. So sollten die rechtwidrig erhobenen Daten vor Missbrauch beschützt werden.
Jetzt plant der Kulturausschuss des Bundestages die Stasi-Akten ins Bundesarchiv zu geben.