Kritik an den Vorschlägen des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen zur Abwicklung von Außenstellen

Anlässlich der Besetzung der Berliner Stasi-Zentrale am 15. Januar 1990

15.1.2020

Der Plan des Bundesbeauftragen, Außenstellen in den ehemaligen Bezirksstädten zu schließen bzw. zu verkleinern, ist kontraproduktiv, geschichts- und phantasielos. Der BStU erfüllt damit lediglich eine Forderung der Regierungs-Ministerialbürokratie, die schon seit 1990 keine Aussenstellen wollte.

 

Die Stasi-Dienststellen in den ehemaligen Bezirksstädten der DDR sind ein Symbol der Friedlichen Revolution. Die Erstürmung der Stasi durch die Bevölkerung ist nicht von Berlin, sondern im Dezember 1989 von den Bezirksstädten und der dortigen Bevölkerung ausgegangen. Diese Demonstranten sind noch ein hohes Risiko eingegangen, da die Stasi damals voll unter Waffen stand. Die auf diese Weise eroberten Akten gegeben Auskunft über die Bürger und die Verhältnisse in der Region. Regionalgeschichte wird in den kommenden Jahren auch für die nachwachsende Generation immer wichtiger werden. Doch der BStU will jede zweite Außenstelle zur Lesestelle zu machen. Dies ist eine Mogelpackung. Die Geschichte der Außenstelle Potsdam hat gezeigt, sind die Akten erst weg, geht auch das Interesse an der Stasi-Aufarbeitung deutlich zurück. Der BStU ignoriert mit seinem Vorschlag, diverse parlamentarische Voten in den ostdeutschen Ländern wie z.B. der LAkD und Aufarbeitungvereinigungen in Brandenburg.

 

Angesichts der Tatsache, dass viele Bürger heute mit der Demokratie fremdeln, ist nicht weniger Aufarbeitung und politische Bildung v.a. auch für die jüngere Generation in der Fläche gefragt, sondern mehr. Diese ist zu professionalisieren und weiter zu entwickeln.

 

Besonders absurd ist der Versuch im Land Brandenburg eine funktionierende Außenstelle, in Frankurt zu schließen. Das Land Brandenburg war lange geschichtsvergessen. Das hat sich inzwischen geändert. Statt diesen Prozess zu befördern, will der BStU eine gut geleitete Aussenstelle austrocknen. ???

 

 

Das Argument, die Zusammenlegung der Akten sei erforderlich, um Archiv-gerechte Standorte zu schaffen, ist absurd. Der BStU ist schon jetzt durch Gesetz verpflichtet, die Akten zu erhalten. Wenn er seit Jahren Akten in Hochwassergebieten oder nichtklimatisierten, im Sommer aufgeheizten Räumen lagert, entspricht dies nicht dem archivfachlichen Standard und verstößt gegen das StUG. Trotzdem hat der BStU dem Vernehmen nach über Jahre immer wieder Millionen an den Haushalt zurückgegeben, statt die Archive zu ertüchtigen.

 

Auch die Kosten taugen nicht als Rechtfertigung. Wie vergleichbare Regionalarchive zeigen, ist das Einspar- und Rationalisierungspotential noch keineswegs ausgeschöpft. Aufarbeitung im Sinne von politischen Bildung müsste angesichts der gegenwärtigen Politikverdrossenheit gerade in der Fläche stattfinden und hat nun mal ihren Preis.

 

Der BStU hat zu Beginn seiner Amtszeit gefordert, Archivstandorte an historischen Orten zu sichern. Auch jetzt nach 7 Jahren ist er diesem selbst gesetzten Anspruch an keinen Ort gerecht geworden.

 

Wir fordern, dass die Akten konservatorisch fachgerecht gelagert werden.

Rationalisierungs- und Einsparmöglichkeiten durch geeignete Arbeitsorganisationsmaßnahmen ausgeschöpft werden. (Einfaches Wachkonzepte, Zusammenfassung von Führungsfunktionen auf Landesebene)

Standorte sollen möglichst an historisch bedeutsamen Orten erhalten werden. Das Bürgerkomitee Leipzig hat schon 1990 vorgeschlagen, in den Bezirkszentren Dokumentationszentren einzurichten. In Weiterentwicklung dieses Modells könnte ein Netz von reformierten Außenstellen in Zusammenarbeit mit Landearchiven, Landeszentralen, Landesbeauftragten und v. NGOs, eine an Grundwerten und Menschenrechten orientierte Diktatur-Aufarbeitung gewährleisten.

Aufarbeitungsverein Bürgerkomitee 15. Januar e.V., Forum zur kritischen Auseinandersetzung mit DDR-Geschichte im Land Brandenburg e.V, Aufarbeitung Cottbus e.V.