Stellungnahme Aufarbeitungsverein Bürgerkomitee 15. Januar e.V. zur Überführung der Stasi-Akten ins Bundesarchiv

zur Anhörung der Mitglieder der Regierungskoalitionsparteien im Ausschuss für Kultur und Medien im Deutschen Bundestag am 5.6.2019

Die Stasi-Akten haben insgesamt einen hohen Quellenwert, da sie nicht nur  exemplarisch Auskunft über das Wirken einer kommunistischen Geheimpolizei geben, sondern wegen der Dichte der Überlieferung (z.B.  Regionalforschung, ABV, etc.) auch eine der wichtigsten Ersatz- und Komplementärquellen sind. Sie können vor allem ehemaligen DDR-Bürgern, auch solche die nicht explizit verfolgt wurden, helfen ihre Biographien zu rekonstruieren und u.a. festzustellen, warum ihnen Reisen und Karrierewege versperrt waren. (Kleine Personendossiers). Darüber hinaus kommt den Akten im In- und Ausland ein hoher Symbolwert zu, da couragierte DDR-Bürger in den meisten Bezirksstädten und vielen Kreisstädten, diese Akten im Zuge der Revolution „eroberten“ bzw. sicherten. Es zu bedauern, dass die computergestützte Rekonstruktion der zerrissenen Akten nicht weiter ist, was nicht nur eine Frage der Technologie ist. s. (s. Pressemitteilung zum Thema)

 

Es ist zu begrüßen, dass der Deutsche Bundestag die Option der Überprüfung verlängern möchte. Diskussionen, v.a. in Kommunen und sicherheitsempfindlichen Bereichen, sprechen dafür. Zu bedauern ist allerdings, dass es in den letzten Jahren keine hinreichende Debatte über die Massstäblichkeit, insbesondere von IM-Akten gegeben hat. Mancher kleine IM wurde öffentlich vorgeführt, während weitaus problematischere Funktionsträger der SED-Diktatur geschont wurden. (z.B. für Ausreisefragen Verantwortliche bei den Bereichen für Inneres)

 

Der Verein sieht den Vorschlag des Bundesbeauftragten und seine Argumente skeptisch. Die Behörde war vor allem im mittelosteuropäischen Ausland Vorbild, bei ihrem  Abbau hätten es vergleichbare Institutionen dort deutlich schwerer. 

 

Bislang wurde die Existenz der Behörde an die Dauer der Überprüfung geknüpft, weil diese nicht die Aufgabe eines Archives, sondern einer Behörde ist. Würden die Akten ins Bundesarchiv gehen, steht zu befürchten, dass Überprüfungsauskünfte und die Akteneinsicht insgesamt politisiert werden. Die Spitze des BArch ist als Letztentscheider ein gegenüber der Regierung (BKM) weisungsgebundener  Beamter, während der Bundesbeauftragte aus eben jenem Grund unabhängig ist und nicht der Fachaufsicht und der Rechtsaufsicht eines Ressorts untersteht. Nicht nur am Beispiel Polens hat sich gezeigt, dass eine Abhängigkeit von der Regierung Gefahr läuft, die Akten zu einer Spielmasse der Politik und von Politikereitelkeiten zu machen.

 

Wenn 1990 nicht meist die Akten von den Stasi-Immobilien getrennt worden wären, würde man heute nicht über die Schließung von Außenstellen reden. Sie wären überwiegend wie die „Runde Ecke“ in Leipzig, Symbole der Zivilcourage, Anlaufpunkte der Aufarbeitung nicht nur für Wissenschaftler, Schüler und Touristen. Es ist zu bedauern, dass zu wenig unternommen wurde, die Akten wieder am authentischen Ort zur Verfügung zu stellen. Das vorgelegte Konzept ist nichts grundsätzlich neu, sondern entspricht im Wesentlichen Konzepten von 1990 bzw. Außenstellenkonzept von 2004/5, das die CDU im Jahr 2009/10 aus guten Gründen abgelehnt hat. Es hat sich am Beispiel der ehemaligen Außenstelle Potsdam gezeigt, dass Außenstellen ohne Akten nach kurzer Zeit keine Überlebenschance haben. Der Vorschlag des BStU ist an diesem Punkt nichts als eine Beruhigungspille.

 

Das Konzept bewegt sich in konventionellen administrativen Bahnen. Fragen, warum z.B. ein Kreisarchiv mit mehreren Kilometer Akten mit einigen Mitarbeitern auskommt, der BStU aber ca. das 10-fache benötigt, werden nicht gestellt. Die neuen Archivstandorte dort anzusiedeln, wo schon „viel los“ ist, trocknet gerade die Standorte aus, wo Aufarbeitungsdefizite zu verzeichnen sind.  Aufarbeitung ist auch politische Bildung, ihre Ausdünnung wäre angesichts der Politikskepsis in Ostdeutschland kontraproduktiv. Es wäre zu prüfen, ob nicht regionale  Dokumentationszentren, als Archiv-, Lese-, Bibliotheks- und Veranstaltungs-Orte für diverse Träger (Landesbeauftragte,  Landeszentralen, NGOs) überlebensfähig sind. 

Die Wissenschaftsabteilung ist in den 1990er Jahren mit dem Gesamtapparat gewuchert, es gibt teils überzogene, teils plausible Kritiken. Sie wäre neu zu dimensionieren und zu reformieren. Statt dessen wurden Wissenschaftler vertrieben, andere zu Archivwissenschaftler umdeklariert, wofür sie nicht ausgebildet sind. Alles nur um die Reste der Abteilung für den Übergang ins Bundesarchiv „passfähig“ zu machen.  Da „weiße  Flecken“ (Desiderata) bestehen, die die universitäre Forschung u.a. wegen der Komplexität des Aktenbestandes und der Nichtexistenz einer Geheimdienstforschung in Deutschland kaum abdecken kann, ist das angebotene Konzept untauglich.